Organe
Die Organe des Trinkwasserzweckverbandes sind nach § 5 der Verbandssatzung die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Verbandsvorsitzende.
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten. Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden sind Verbandsräte Kraft Amtes. Im Falle ihrer rechtlichen und tatsächlichen Verhinderung, tritt ihr gesetzlicher Stellvertreter an ihre Stelle.
Jeder Verbandsrat hat nur eine Stimme. Mitgliedsgemeinden über 1000 Einwohner erhalten eine weitere Stimme.
| Verbandsvorsitzender: | Herr Winfried König | |
| Stellvertreter: | Herr Andreas Henning |

