3. Satzung zur Änderung
Aufgrund der §§ 16 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit
(ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBI. S. 194, 201), hat die
Verbandsversammlung des Obereichsfeldischen Wasserleitungsverbandes am 12.12.2024 die folgende 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Obereichsfeldischen Wasserleitungsverbandes beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Verbandssatzung
Die §§ 2 und 4 der Verbandssatzung des Obereichsfeldischen Wasserleitungsverbandes
werden wie folgt neu gefasst:
§ 2
Verbandsmitglieder
Gemeinde Büttstedt
Gemeinde Effelder
Gemeinde Großbartloff
Gemeinde Küllstedt
Gemeinde Südeichsfeld
Gemeinde Wachstedt
Stadt Dingelstädt
Stadt Mühlhausen
§ 4
Räumlicher Wirkungskreis
Der Räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Gemeinden:
Gemeinde Büttstedt
Gemeinde Effelder
Gemeinde Großbartloff
Gemeinde Küllstedt
Gemeinde Südeichsfeld
Gemeinde Wachstedt
Stadt Dingelstädt - OT Struth
Stadt Mühlhausen – OT-Eigenrieden
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Obereichsfeldischen Wasserleitungsverbandes tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
ausgefertigt
Großbartloff, 13.12.2024
Siegel
König
Verbandsvorsitzender

