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3. Satzung zur Änderung

Aufgrund der §§ 16 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit 

(ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290),

zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBI. S. 194, 201), hat die 

Verbandsversammlung des Obereichsfeldischen Wasserleitungsverbandes am 12.12.2024 die folgende 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Obereichsfeldischen Wasserleitungsverbandes beschlossen:

 

Artikel 1

Änderung der Verbandssatzung

 

Die §§ 2 und 4 der Verbandssatzung des Obereichsfeldischen Wasserleitungsverbandes

werden wie folgt neu gefasst: 
 

§ 2 

Verbandsmitglieder

 

Gemeinde Büttstedt

Gemeinde Effelder

Gemeinde Großbartloff

Gemeinde Küllstedt

Gemeinde Südeichsfeld

Gemeinde Wachstedt

Stadt Dingelstädt

Stadt Mühlhausen

 

§ 4

Räumlicher Wirkungskreis

 

Der Räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Gemeinden:
 

Gemeinde Büttstedt

Gemeinde Effelder

Gemeinde Großbartloff

Gemeinde Küllstedt

Gemeinde Südeichsfeld

Gemeinde Wachstedt

Stadt Dingelstädt - OT Struth

Stadt Mühlhausen – OT-Eigenrieden
 

Artikel 2

In-Kraft-Treten

 

Diese 3. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Obereichsfeldischen Wasserleitungsverbandes tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 

ausgefertigt

Großbartloff, 13.12.2024

 

Siegel

 

König

Verbandsvorsitzender